Österreichisches Gemeindeverzeichnis Stand 1.1.2011

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 bis 120) ist der Wirkungsbereich der Gemeinde ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener, das heißt, dass die Gemeinde sowohl eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel ist.

Das Gemeindeverzeichnis bildet diese Verwaltungsgliederung ab. Es enthält alle Gemeinden Österreichs, der Gemeinde ist eine 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) zugeordnet. Ebenfalls angeführt ist die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum jeweiligen Gerichtsbezirk und der NUTS-Code.
Die 1. Stelle der Gemeindekennziffer bildet das Bundesland ab, die ersten 3 Stellen sind ident mit der Politischen Bezirkskennziffer.

Folgende Informationen werden je Gemeinde, Gerichtsbezirk, Politischen Bezirk, NUTS und Bundesland dargeboten (Gebietsstand 1.1.2011):

1.die Fläche in ha, 
2.die Anzahl der Gebäude aufgrund der Gebäude- und Wohnungszählung vom 15. Mai 2001, 
3.Bevölkerungszahl der Volkszählung vom 15. Mai 2001, das rechtlich verbindliche Gemeindeergebnis, Kundmachung vom 23.9.2004 
4.die Bevölkerungszahl 31.10.2009 gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 für das Finanzjahr 2011 
5.die vorläufige Bevölkerungszahl am 1.1.2011

Im Anhang werden alle Gebiets- und Bezeichnungsänderungen seit dem 1.1.2002 angeführt.

Kostenloser Download:
14.5.11/26.2.12/

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