Onlineratgeber: Behindertenpass


Sollten Sie wissen, wie Sie einen Behindertenpass bekommen können und welche Unterlagen Sie hiefür benötigen?

Mit Hilfe unseres Frage- und Antwortkataloges können Sie selbst prüfen, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen nur die für Sie zutreffenden Antworten auszuwählen. Der Frage- und Antwortkatalog soll Ihnen als Hilfestellung dienen, kann aber über den Ausgang des Verfahrens auf Ausstellung eines Behindertenpasses bzw. Vornahme einer bestimmten Zusatzeintragung keine Aussage treffen.

Am Ende dieses Frage- und Antwortkataloges erhalten Sie das für Sie spezifisch verfasste Informationsblatt.

Info:
  • Der Behindertenpass ersetzt nicht den Ausweis nach § 29b der Straßenverkehrsordnung, der z.B. für das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen benötigt wird. Dieser ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden/Magistraten zu beantragen.
  • Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit einem Bescheid betreffend die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes (Einstellungsschein) mit dem ein erhöhter Kündigungsschutz verbunden ist.
  • Mit dem Behindertenpass ist keine laufende finanzielle Leistung wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, oder Erwerbsfähigkeitspension verbunden. Eine derartige Geldleistung ist bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen.
  • Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden. Der abweisende Bescheid dient in diesem Falle als Nachweis der Behinderung im Sinne des § 35 des Einkommenssteuergesetzes.

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