Demokratieschub: Staatsanwaltschaften an Weisung direkt gewählter Volksanwälte binden

Für jedes Bundesland einen direkt gewählten Volksanwalt schlägt Bernhard Amann vor. Dem soll ein Beirat aus Organisationen der Zivilgesellschaft beigegeben werden. Die bestehenden verschiedenen unübersichtlichen und immer im konkreten Falle unkompetenten Ombudseinrichtungen sollen darin aufgehen (Bundesvolksanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Patientenanwaltschaft…). Der so neu geschaffene Landesvolksanwalt soll Personal- und Weisungshhoheit über die in seinem Sprengel liegenden staatsanwaltschaftlichen Einrichtungen bekommen.

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Staatsanwaltschaften unter volksanwaltschaftliche Kuratel stellen!

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