Schülerbeihilfen


Nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen können eine Schülerbeihilfe erhalten, wenn sie eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, sofern sie

* sozial bedürftig sind und
* einen günstigen Schulerfolg nachweisen und
* die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben und
* den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben.

Österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen sind nämlich gleichgestellt:
* BürgerInnen aus EWR-Staaten nach Maßgabe des Übereinkommens  
* Konventionsflüchtlinge  
* SchülerInnen mit fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlose, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.

Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:
* Einkommen  
* Familienstand und  
* Familiengröße des Schülers/der Schülerin, seiner Eltern und seiner Ehegattin/ihres Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vor Antragsstellung lohnt es sich auf alle Fälle sich einen Überblick über Möglichkeiten und Bedingungen zu verschaffen

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7.4.11/31.10.11/

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